Tarifvertrag für ZFA: Erhöhung der Ausbildungsvergütung

Am 1. Dezember sind die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe um bis zu 10,8 Prozen gestiegen. Sie betragen ab sofort im ersten Ausbildungsjahr 920 Euro (vorher 870) im zweiten 995 Euro (vorher 910) und im dritten Ausbildungsjahr 1075 Euro (vorher 970).

Diese Erhöhung ist Teil des im Frühjahr zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte ausgehandelten Tarifvertrags. Die Gehälter der ausgelernten und fortgebildeten ZFA waren bereits zum 1. Juli um 5,5 Prozent angepasst worden. Hannelore König, vmf-Präsidentin, ruft die zahnärztlichen Arbeitgeber auf, diese Erhöhung nicht nur im Tarifgebiet der Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe umzusetzen.

Trotz der derzeitigen Herausforderungen, die sich aus der Inflation und den aktuellen Kürzungen im Gesundheitswesen ergeben, sei es wichtig, ein Signal an die Beschäftigten zu senden und die vereinbarten Verträge einzuhalten. Beide Verhandlungspartner hatten im Mai 2022 erklärt, dass sie den Abschluss als Zeichen der Wertschätzung der Leistungen des zahnärztlichen Praxispersonals sehen. Sie wollen gleichzeitig die Attraktivität des Berufs weiter erhöhen und junge Menschen für das Berufsbild begeistern.

Die vmf-Rechtsabteilung verweist darauf, dass die Erhöhungen auch dann gelten, wenn der Ausbildungsvertrag zwar an die Tarifverträge für ZFA gebunden ist, aber im Vertrag vom aktuellen Tarifvertrag abweichende feste Beträge aufgenommen wurden. ZFA, die Mitglieder im Verband medizinischer Fachberufe sind, sollten sich bei Problemen direkt an die Rechtsabteilung wenden.

Weitere Informationen unter www.vmf-online.de