Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage wegen Patentrechtsverletzung gegen Medit abgewiesen. Kläger war Mitbewerber 3Shape .
Im Verfahren ging es um das für 3Shape eingetragene europäische Patent EP2400919B1 – eine Methode zum Designen eines Zahnstiftaufbaus. Das Scannen für Post & Core ist auch mit Medits Interoralscanner i500 und Laborscanner der T-Serie sowie der jeweiligen Software möglich. 3Shape kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Medit geht aber davon aus, auch in einem etwaigen Berufungsverfahren zu bestehen. Zudem hat Medit eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht in Deutschland eingereicht. Darüber wurde noch nicht entschieden.