Der Sommer ist da – und mit ihm die alljährliche Frage: Ist das noch ein Dentallabor oder bereits eine finnische Sauna? Während draußen die Sonne brennt, heizen sich im Labor zusätzlich Öfen, Fräsmaschinen und andere Geräte und technische Anlagen auf. Dazu kommen ggf. noch Schutzkleidung, Feinstaubmasken oder körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten. Kurz gesagt: Dentallabore gehören nicht unbedingt zu den kühlsten Arbeitsplätzen. Doch was gilt eigentlich rechtlich, wenn die Temperaturen steigen? Gibt es hitzefrei? Muss der Arbeitgeber Eis verteilen? Und dürfen Mitarbeitende einfach sagen „Ich bin raus“?
Die kurze Antwort: Hitzefrei wie in der Schule gibt es nicht. Aber Arbeitgeber haben klare Pflichten – und Beschäftigte klare Rechte.
Ab wann wird Hitze zum Arbeitsschutzthema?
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 nennt verschiedene Temperaturbereiche:
- Bis 26 °C – Es ist alles im grünen Bereich und es besteht kein Handlungsbedarf.
- Über 26 °C – Der Arbeitgeber sollte Maßnahmen prüfen, vor allem bei starker Sonneneinstrahlung oder besonders belasteten Personen, etwa Schwangeren oder gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitenden.
- Ab 30 °C – Der Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu reduzieren.
- Über 35 °C – Ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen gilt ein Raum grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum.
Was bedeutet das konkret im Dentallabor?
Der Arbeitgeber muss nicht automatisch eine Klimaanlage einbauen. Er muss aber geeignete Maßnahmen treffen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Dazu können gehören:
- Jalousien oder Sonnenschutz nutzen
- frühzeitiges Lüften
- Ventilatoren oder mobile Kühlgeräte einsetzen
- wärmeerzeugende Tätigkeiten verlagern
- Arbeitszeiten anpassen, z. B. früher starten
- zusätzliche Erholungs- oder Trinkpausen ermöglichen
- besonders belastende Arbeiten anders organisieren
Und welche Rechte haben Mitarbeitende?
Nein – Mitarbeitende dürfen nicht einfach selbst „Hitzefrei“ ausrufen und nach Hause gehen. Das kann arbeitsrechtlich problematisch werden. Sie haben aber das Recht,
- auf einen gesundheitsgerechten Arbeitsplatz,
- auf Schutzmaßnahmen bei starker Hitzebelastung,
- auf Berücksichtigung besonderer gesundheitlicher Risiken,
- und darauf, Probleme anzusprechen und dokumentieren zu lassen.
Wer feststellt, dass Temperaturen kritisch werden, sollte dies offen kommunizieren – idealerweise sachlich und lösungsorientiert. Statt „Hier hält es keiner mehr aus!“ eher „Im Labor liegen aktuell über 30 Grad vor – welche Maßnahmen können wir umsetzen?“
Schon gewusst?
41,2 °C – das ist die höchste Temperatur, die jemals in Deutschland amtlich gemessen wurde, und zwar am 25. Juli 2019. Wo? In Nordrhein-Westfalen, sogar gleich an zwei Messstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD): in Duisburg-Baerl und in Tönisvorst am Niederrhein. Vom 24. bis 26. Juli 2019 waren weite Teile Westeuropas von einer außergewöhnlichen Hitzewelle betroffen.
Verantwortlich für die aktuell rekordverdächtigen Temperaturen ist ein sogenannter Hitzedom. So nennt die Meteorologie eine Wetterlage, bei der ein besonders kräftiges Hochdruckgebiet wie ein Deckel über einer Region liegt. Bei diesem Phänomen sinkt die Luft großräumig ab und erwärmt sich durch die Kompression zusätzlich. Gleichzeitig werden Wolken und Niederschläge unterdrückt, sodass die Sonne den Boden Tag für Tag weiter aufheizen kann.
Foto: © Kashif – AdobeStockphoto


