Es rappelt in der Kiste …

Seit 1997 gibt es die derzeit noch gültige Verordnung über die Berufsausbildung zur Zahntechnikerin beziehungsweise zum Zahntechniker. Inzwischen hat in diesem Gesundheitshandwerk nicht nur auf technischem Gebiet eine rasante Entwicklung stattgefunden. Es war also höchste Zeit, die Ausbildung den neuen Herausforderungen anzupassen. Jetzt ist alles fertig und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 1. August tritt die neue AO in Kraft. Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband medizinischer Fachberufe e.V., hat intensiv daran mitgearbeitet und stand uns Rede und Antwort. Das komplette Interview ist in der Ausgabe 2/22 von DENTAL DIGITAL zu finden.

DENTAL DIGITAL: Liebe Karola, seit 1997 sind knapp 25 Jahre ins Land gegangen. Aus den zwei Seiten von damals ist ja nun ein kleiner Katalog geworden …

Naja, bei genauer Betrachtung war die Ausbildungsordnung von 1997 auch nicht auf zwei Seiten beschränkt. Dass es jetzt nach „Katalog“ aussieht, liegt teilweise daran, dass in der neuen Ausbildungsordnung der Verordnungstext um einiges erweitert wurde, so zum Beispiel eine Inhaltsübersicht und in §3 Begriffsbestimmungen, die beschreiben, was für Zahntechniker Alltag ist, für den Laien jedoch miss- oder unverständlich sein könnte. Zum Beispiel ist uns klar, was unter einem Obturator vorzustellen ist, der jedoch folgendermaßen in der neuen Ausbildungsordnung definiert wird: „Ein Obturator ist im Sinne der Verordnung ein Gerät zum Verschluss unerwünschter, angeborener oder erworbener Körperöffnungen insbesondere Gaumendefekte, Gaumenspalten oder Kieferzysten.“ Da kommt bei zehn Begriffsbestimmungen schon ein bisschen Text zusammen.

DENTAL DIGITAL: Kannst du kurz beschreiben, was hat sich Grundlegendes in der Ausbildungsverordnung des Zahntechnikerhandwerks geändert?

Für mich sind mehrere Dinge grundlegend geändert worden. Das Wichtigste ist aus meiner Sicht, dass wir nun eine sogenannte Gestreckte Gesellenprüfung (GAP) haben. Das heißt, dass die Zwischenprüfung wegfällt und stattdessen im gleichen Zeitraum der erste Teil der Gesellenprüfung abgenommen wird. Dieser zählt dann am Ende mit 30% zur Gesamtabschlussnote. Essenziell finde ich zudem die offenen Formulierungen bezüglich der Techniken und Materialien sowie die Aufnahme von digitalen Techniken, die in beiden Prüfungsteilen geprüft werden. Uns Sachverständigen war dabei wichtig, dass analoge Kenntnisse und Fertigkeiten weiterhin Bestand haben müssen, denn sie sind Grundlage für das Verständnis der Zusammenhänge bei der Fertigung von patientengerechtem Zahnersatz.

DENTAL DIGITAL: Über welche Neuerung hast du dich persönlich am meisten gefreut?

Ehrlich gesagt freue ich mich über das Gesamtpaket, weil endlich unser Handwerk in seiner ganzen Komplexität dargestellt wird. Wir können stolz darauf sein, was Zahntechnik heute heißt und zu leisten vermag. Das sollte uns allen genügend Selbstbewusstsein geben, um in der Öffentlichkeit, der Politik, aber auch im täglichen Umgang mit Kunden und Patienten die verdiente Wertschätzung für unsere Arbeit einzufordern. Dazu gehört für mich auch ganz klar die monetäre Wertschätzung, die sich unbedingt in den Löhnen zeigen muss! Denn nur so werden gute Mitarbeiter nach der Ausbildung gerne im Beruf bleiben.

DENTAL DIGITAL: Liebe Karola, ich danke dir für deine Ausführungen und das interessante Gespräch!