Wegen Corona: Kurzarbeitergeld wird verlängert

Das Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 verlängert. Dies hat der Bundestag am 20. November beschlossen. Grundlage ist das Beschäftigungssicherungsgesetz. Dieses Gesetz, entstanden wegen der Corona-Pandemie, und soll gemeinsam mit zwei neuen Verordnungen zum Kurzarbeitergeld am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70 bzw. 77 Prozent ab dem vierten Monat und 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis 31. Dezember 2021 verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.März 2021 entstanden ist.

Die befristeten Regelungen wegen eines Nebenverdiensts werden insoweit bis 31.Dezember 2021 verlängert, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen, geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt.

Zudem wird weiterhin der Anreiz, sich während des Arbeitsausfalls beruflich weiterzubilden, gestärkt: Die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

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