Mehr Geld vom Staat – Meister-BAföG steigt
Karriere geht auch ohne Studium – doch demjenigen, der schon im Beruf ist, fällt es oft schwer, für den Aufstieg noch einmal die Schulbank zu drücken und einen Verdienstausfall hinzunehmen. Hier kann das Meister-BAföG für berufsbegleitende Vorbereitungsmaßnahmen auf die Meisterprüfung helfen. Nun soll das Meister-BAföG verbessert werden.
Wer wird mit dem Meister-BAföG gefördert?
Fachkräfte und Handwerker können die Unterstützung für Meisterkurse oder vergleichbare Abschlüsse erhalten. Gefördert werden etwa angehende Handwerks- und Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute und Betriebsinformatiker.
Was hat das Instrument in den vergangenen Jahren gebracht?
Das Meister-BAföG gibt es seit 1996 – 1,7 Millionen berufliche Aufstiege wurden seither gefördert. Allein 2014 erhielten rund 171.000 Menschen die Förderung, die teils als Zuschuss, teils als Darlehen gewährt wird.
Wie ist es um die Meisterausbildung in Deutschland bestellt?
Im vergangenen Jahr gab es 22.400 bestandene Meisterprüfungen. Die Zahlen bleiben seit Jahren weitgehend stabil. Der Zentralverband des deutschen Handwerks führt diesen Umstand auch auf das Meister-BAföG zurück.
Welche Verbesserungen beim Meister-BAföG sind schon beschlossen?
Bereits mit einer 2014 beschlossenen BAföG-Novelle wurde festgelegt: Die Förderung zum Lebensunterhalt steigt für Alleinstehende ohne Kind zum 01. August 2016 von 697 auf 760 Euro. Die Einkommensfreibeträge für die Teilnehmer steigen von 255 Euro auf 290 Euro.
Mit welchen Fördermaßnahmen können die Fortbildungswilligen nun insgesamt rechnen?
Insgesamt soll der Höchstbetrag für Alleinstehende auf 768 Euro steigen. Der maximale Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von derzeit 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile werden ebenfalls erhöht. Zudem können auch Bachelorabsolventen künftig gefördert werden, wenn sie zusätzlich ein Meisterkurs oder eine vergleichbare Fortbildung machen wollen.
Was ändert sich für Geförderte im Hinblick auf Unterhaltsbeiträge?
Bisher wird das Vermögen der Teilnehmer auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet, soweit es den Freibetrag von 35.800 Euro übersteigt. Dieser Freibetrag steigt auf 45.000 Euro.
Wie ändert sich der Erfolgsbonus?
Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung. Werden bisher 25 Prozent des Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Künftig sollen es 30 Prozent sein.
Wie teuer ist die Reform?
Die Verbesserungen sollen zwischen dem für August geplanten Inkrafttreten der Reform bis 2019 mit mehr als 100 Millionen Euro zu Buch schlagen.
Wie genau sieht die Förderung für berufsbegleitende Maßnahmen aus?
Für berufsbegleitende Meistervorbereitungen gilt die Darlehen-Zuschussvariante, das heißt ab August werden alle Teilnehmer dieser Maßnahme ein Darlehen über die KfW Bank in Höhe von 15.000 Euro bekommen. Hiervon werden sofort 30 Prozent als Zuschuss abgezogen. Bei Bestehen der Prüfung werden weitere 30 Prozent erlassen. Für das Meisterstück kann das Darlehen um 1.500 Euro aufgestockt werden, wiederum mit 30 Prozent Zuschuss. Bei dem Entschluss zur Selbständigkeit mit mindestens zwei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern wird sogar der Rest erlassen. Im besten Fall beträgt die Förderung durch den Staat 16.500 Euro. Die Darlehen-Zuschuss Variante ist einkommensunabhängig, das heißt jeder hat Anspruch auf diese Leistungen.
Diese Informationen wurden freundlicherweise von SDS Soltner Dental Schulung zur Verfügung gestellt. Alle Angaben ohne Gewähr.