Impfung: Auch gewerbliche Labore hohe Priorität

Oft haben Zahntechniker Kontakt zu Patienten. Doch zur Impf-Gruppe mit höherer Priorität wurden bisher lediglich die im Praxislabor Beschäftigten gezählt, nicht die in den gewerblichen Betrieben. Das hat sich geändert. Die Innung Südbayern, SZI, bezieht sich auf ein entsprechendes Statement des Gesundheitsministeriums von Bayern

In der Stellungnahme heißt es: „Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 Coronavirus Impfverordnung … haben Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, …, Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität (Priorisierungsgruppe 2).“

Schon etliche Zahntechniker*innen aus gewerblichen Laboren bekamen ihren „Pieks“. Tipp der Innung: Bei Anmeldung unter www.impfzentren.bayern ist im Bereich Gesundheitsdaten im Feld „Ich arbeite in einer medizinischen Einrichtung“ die Alternative „zahnärztliche-, HNO-, ophthalmologische, endoskopierende Praxis“ anzugeben. Beim Impftermin sollte man eine entsprechende Bestätigung der Kundenpraxis vorlegen.

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