Künftig müssen Unternehmen oder Vereine erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bisher lag die Grenze bei zehn Personen.
Für einen großen Teil der gewerblichen zahntechnischen Labore ist es also nicht mehr notwendig, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Aber Vorsicht: Sie müssen die Bestimmungen trotzdem einhalten! Davon wird man nicht entbunden. Es könnte ratsam sein, zumindest solange einen Datenschutzbeauftragten zu haben, bis man sicher ist, dass alles korrekt abläuft.